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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

BWL IX: Lehrstuhl für Internationales Management – Prof. Dr. Reinhard Meckl

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Internationales

​Anerkennung von Studienleistungen aus dem AuslandEinklappen

Es ist zwischen der Vorabprüfung und der eigentlichen Anerkennung der Leistung wie folgt zu unterscheiden: Die Vorabprüfung erfolgt am Lehrstuhl, über die Anerkennung und die Note entscheidet das Dekanat der RW-Fakultät.

Das Studienportal der Betriebswirtschaftslehre bietet Ihnen vorab alle notwendigen Informationen zur Anerkennung von Auslandsleistungen. Dort finden Sie auch das Merkblatt und die entsprechenden Antragsformulare für die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen.

Studierende anderer Studiengänge verwenden bitte ebenfalls die Antragsformulare auf der Seite des Studienportals der Betriebswirtschaftslehre, sofern es keine eigenen Anträge zur Anerkennung von Auslandsleistungen Ihres Studiengangs gibt.

Wir bitten um die Zusendung oder Einwurf in den Briefkasten am Gebäude Prieserstraße aller für eine Vorabprüfung benötigten Unterlagen in ausgedruckter Form. Eine persönliche Abgabe der Unterlagen ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Die Übermittlung der Unterlagen per E-Mail sollte nur im Ausnahmefall erfolgen und auch dann alle benötigten Unterlagen enthalten. Der Hinweis bzw. Link auf eine Veranstaltung im Ausland oder der Link auf eine Modulbeschreibung ist nicht ausreichend.

Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Bitte füllen Sie das Formblatt ausschließlich elektronisch aus, handschriftliche Eintragungen werden nicht akzeptiert. Nach erfolgter Vorabprüfung erhalten Sie Ihren Antrag auf Vorabprüfung ausschließlich per E-Mail von uns zurück.

In e-Learning finden Sie eine Liste mit Kursen, die an unserem Lehrstuhl nicht anerkannt werden, und bei denen Sie deshalb von einer Anfrage auf Vorabprüfung an uns absehen können. Der Zugriff auf diese Liste ist nur für Benutzer mit einer gültigen Studierenden- oder Mitarbeiterkennung möglich. Bitte melden Sie sich mit Ihrer Kennung im e-Learning System der Uni Bayreuth an.

Sie finden die Liste der Auslandsleistungen, die nicht anerkannt werden, unter:
Kursbereiche >> Kolloquien / Permanente Kurse >> Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland am Lehrstuhl BWL IX

Studierende, die bereits einen genehmigten Antrag auf Anerkennung von uns haben, wenden sich bitte mit dem unterschriebenen Antrag und dem Transkript an Herrn Dr. Markus Seufert, im Dekanat RW, der sich dann um die entsprechende Durchführung der Anerkennung kümmert.

Für Studierende der Volkswirtschaft sowie Internationale Wirtschaft und Entwicklung und Internationale Wirtschaft und Governance gilt:
Die Vorabprüfung erfolgt auch hier an unserem Lehrstuhl, über die Anerkennung und die Note entscheidet Prof. Dr. Martin Leschke.

​ErasmusEinklappen

Für Fragen rund um den Bewerbungs- und Auswahlprozess zum Erasmus-Austauschprogramm wenden Sie sich bitte an die Erasmus-Fachkoordinatorin der RW Fakultät Frau Stefanie Düthorn, Lehrstuhl für Controlling.


Verantwortlich für die Redaktion: Univ. Prof. Dr. Reinhard Meckl

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